Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bringt auch für die ÖPNV-Nutzung Neuerungen. So ist nach dem InfektionsSchutzGesetz nun in Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt …

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